Fernablesung der Zähler
Tagesaktuelle Auslesung schnittstellenoffener Heizkostenverteiler, Wärmemengen- und Wasserzähler — herstellerunabhängig.
Messen. Vertrauen. Verbinden.
MEVIO liest fernablesbare Verbrauchserfassungsgeräte aus, stellt die monatliche Verbrauchsinformation bereit und erstellt die Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung nach der Heizkostenverordnung — für Wohnungseigentümergemeinschaften, Hausverwaltungen und Vermieter.
Leistungen
Alles, was für eine verbrauchsabhängige Abrechnung nötig ist — ohne Ablesetermin in der Wohnung und ohne Wartezeit auf einen Zulieferer.
Tagesaktuelle Auslesung schnittstellenoffener Heizkostenverteiler, Wärmemengen- und Wasserzähler — herstellerunabhängig.
Die monatliche Verbrauchsinformation nach § 6a HeizkostenV wird automatisiert erstellt und den Nutzern bereitgestellt.
Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten nach den Vorgaben der Heizkostenverordnung, abgestimmt auf die Jahresabrechnung der Gemeinschaft.
Erfassung und Aufteilung der Wasserkosten je Wohn- und Nutzeinheit im selben Durchgang.
Überwachung von Geräteausfällen und Eichfristen, Steuerung von Nachrüstung und turnusmäßigem Austausch.
Nutzerwechsel, nachgereichte Brennstoffrechnungen und Korrekturen werden ohne gesonderte Berechnung bearbeitet.
Gesetzeslage
Die Novelle der Heizkostenverordnung hat zwei Fristen gesetzt, die jede Liegenschaft betreffen — und sie hat den Zugriff auf die Zählerdaten geöffnet.
Weil neue Geräte interoperabel sein müssen, lassen sich die Verbrauchsdaten herstellerunabhängig auslesen. Die Abrechnung ist damit nicht mehr technisch an den Anbieter der Zähler gebunden — die Bindung an einen Messdienstleister ist zur freien Entscheidung geworden.
Vergleich
Die linke Spalte beschreibt die im Markt verbreitete Praxis, nicht einen bestimmten Anbieter.
| Klassischer Messdienst | MEVIO | |
|---|---|---|
| Ablesung | Ablesetermin in der Wohnung, Schätzung bei Nichtantreffen | Fernauslesung, tagesaktuell, ohne Wohnungstermin |
| Technik | Proprietäre Funkprotokolle, Anbieterwechsel praktisch ausgeschlossen | Schnittstellenoffen, Anbieter jederzeit wechselbar |
| Abrechnung | Wochen bis Monate nach Periodenende, keine verbindliche Zusage | Garantiert innerhalb von 7 Tagen nach vollständigen Daten |
| Korrekturen | Nutzerwechsel und Korrekturen werden gesondert berechnet | Im Preis enthalten, ohne Zusatzkosten |
Wechsel
Ein Wechsel des Messdienstleisters scheitert selten am Preis und fast immer an den Fristen. Wir prüfen beide Verträge und planen den Übergang so, dass keine Abrechnungsperiode reißt.
Laufzeiten, Kündigungsfristen und Gerätebestand je Objekt. Entscheidend ist, ob die Geräte gemietet sind oder im Eigentum stehen.
Kündigung des Dienstleistungsvertrags und — falls nötig — des Gerätemietvertrags zum nächstmöglichen Termin.
Bestandsgeräte weiternutzen oder neu ausstatten. Fehlende Fernablesbarkeit wird bis zum 31.12.2026 nachgerüstet.
Stammdaten, Zählernummern und Vorjahreswerte werden übernommen, damit die Abrechnung lückenlos anschließt.
Für wen
Die Verbrauchsdaten liegen laufend vor, statt auf die Bearbeitungszeit eines Zulieferers zu warten. Die Jahresabrechnung lässt sich früh erstellen, die Eigentümerversammlung verlässlich terminieren. Rückfragen von Eigentümern und Mietern beantworten Sie direkt, ohne Umweg über einen Dritten.
Kein Ablesetermin in der Wohnung, keine Handwerkerbesuche für die Ablesung. Geräteausfälle fallen tagesaktuell auf, sodass seltener geschätzt werden muss. Die monatliche Verbrauchsinformation macht den eigenen Verbrauch nachvollziehbar.
Kosten
Die Kosten der Verbrauchserfassung und der Abrechnung zählen nach § 7 Abs. 2 HeizkostenV und § 2 BetrKV zu den Betriebskosten und werden wie bisher auf die Nutzer umgelegt.
| Position | Abrechnung | Hinweis |
|---|---|---|
| Grundpreis je Liegenschaft | [Betrag] | jährlich |
| Preis je Wohn- und Nutzeinheit | [Betrag] | jährlich |
| Unterjährige Verbrauchsinformation | im Preis enthalten | § 6a HeizkostenV |
| Korrekturen und Nutzerwechsel | ohne Zusatzkosten | — |
| Gerätemiete oder Gateway | [Betrag] | je nach Umsetzungsweg |
Das konkrete Angebot kalkulieren wir je Objekt auf Basis der letzten Abrechnung und der Einheitenzahl.
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Häufige Fragen
Nach § 5 Abs. 3 HeizkostenV sind Ausstattungen zur Verbrauchserfassung, die nicht fernablesbar sind, bis zum 31. Dezember 2026 nachzurüsten oder durch fernablesbare Geräte zu ersetzen. Seit dem 1. Dezember 2022 dürfen ohnehin nur noch fernablesbare und interoperable Geräte neu eingebaut werden.
Sind fernablesbare Geräte installiert, muss den Nutzern nach § 6a HeizkostenV monatlich eine Information über ihren Heiz- und Warmwasserverbrauch bereitgestellt werden. MEVIO erstellt und verteilt diese Information automatisiert.
Ja. Entscheidend sind die Kündigungsfristen des Dienstleistungsvertrags und des Gerätemietvertrags, die häufig unterschiedlich lang laufen. Wir prüfen beide Verträge, planen den Übergang und übernehmen Stammdaten, Zählernummern und Vorjahreswerte, damit die Abrechnung lückenlos anschließt.
Nicht zwingend. Sind bereits fernablesbare, schnittstellenoffene Geräte verbaut, werden diese weitergenutzt und über ein Gateway ausgelesen. Stehen ohnehin neue Geräte an, weil der Gerätemietvertrag ausläuft oder die Nachrüstpflicht greift, verbinden wir den Gerätewechsel mit der Umstellung.
Die Kosten der Verbrauchserfassung und der Abrechnung zählen nach § 7 Abs. 2 HeizkostenV und § 2 BetrKV zu den Betriebskosten und werden wie bisher auf die Nutzer umgelegt. Die konkrete Einordnung sollte im Einzelfall geprüft werden.
Da die Verbrauchsdaten laufend vorliegen, kann die Abrechnung unmittelbar nach Ende der Abrechnungsperiode erstellt werden, statt auf die Bearbeitungszeit eines externen Dienstleisters zu warten. Das erleichtert auch die Terminplanung der Eigentümerversammlung.
Senden Sie uns die Zahl der Wohn- und Nutzeinheiten und die letzte Heizkostenabrechnung — Sie erhalten ein Angebot mit Gegenüberstellung zu Ihren bisherigen Kosten.